Entsprechend den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes ist jeder Arbeitgeber zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen verpflichtet. Für den Prozess Kleben unterstützen wir Sie!

Kleben erfolgt in den meisten Fällen unter Anwendung von chemischen Stoffen. Deren Umhang und Verarbeitung bietet hier ein breites Spektrum an Gefährdungen für den Verarbeiter und dessen Umgebung.

Diese Gefährdungen sind nach dem STOP-Verfahren zu bewerten und zu minimieren.

  1. Substitution
  2. Technische Maßnahmen
  3. Organisatorische Maßnahmen
  4. Persönliche Schutzausrüstung

Dabei sind nachfolgende Punkte zum Thema Kleben zu bewerten:

  • mechanische Gefährdungen
  • Gefahrstoffe
  • Brand- und Explosionsgefährdung
  • ungünstige Arbeitsumgebungsbedingungen
  • physikalische Belastungen
  • psychische Belastungen

Das Erkennen, Bewerten und Minimieren/Vermeiden von Gefährdungen bedingt bei Prozessen, wie dem Kleben, fachliche Kompetenz.

Hier bietet das Ingenieurbüro Stefan Wilke fachliche Überstützung an. Kontaktieren Sie uns zu diesem Thema.

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